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Unternehmensschädigung durch Mitarbeiterbetrug – kann man sich gegen sowas versichern ?

Den Medien war dieser Tage zu entnehmen, dass ein Mitarbeiter aus der Buchhaltung eines Waldviertler Schuhherstellers über einen längeren Zeitraum seinen Arbeitgeber hinterging, indem er Überweisungen an fingierte Kundenkonten durchführte. Kontoinhaber war er stets selbst und der Schaden für das Unternehmen beträgt eine knappe Million EURO. Ohne die Details des Falles näher zu kennen, wollen wir anlassbezogen fragen, ob solche Schäden durch Betrug, Veruntreuung, Untreue, etc. überhaupt versicherbar wären?

 

Ein Fall für die Vertrauensschadenversicherung (kurz VSV):

Sie ist in ihren Ursprüngen ein Schutz gegen Veruntreuung oder Unterschlagung, also im weiteren Sinne eine Versicherung gegen Vermögensschäden des Unternehmens durch vorsätzliche Handlungen eigener MitarbeiterInnen, wie z.B. der o.a. Fall mit dem Buchhalter. Zum Versicherungsschutz gehört ebenso der Verrat von Geschäfts-geheimnissen. In aktuellen Vertrauensschadenbedingungen sind weiters auch bestimmte Schäden am Unternehmen versichert, die durch Straftaten außenstehender Dritter verursacht werden.

 

Die Vertrauensschadenversicherung gibt es zwar schon seit langem, aber sie ist immer noch relativ unbekannt und gerade bei KMU´s wenig verbreitet. Das hat nicht zuletzt damit zu tun, dass sich viele Unternehmenslenker nicht vorstellen können, dass ihre eigenen Mitarbeiter zu solchen Taten fähig sein sollen.

 

Grenzen des Versicherungsschutzes:

Wie jede andere Versicherung auch, kennt die Vertrauensschadenversicherung Obliegenheiten und Ausschlüsse. Zu nennen ist z.B. der Ausschluss von Vermögensschäden durch MitarbeiterInnen, die bereits in der Vergangenheit Schäden begangen haben, gegen die die VSV schützen soll. Das ist nicht verwunderlich. Weiters wird es nicht überraschen, dass gewisse Sorgfaltsanforderungen an ein unternehmensinternes Kontrollsystem gestellt werden. Weitere Einschränkungen des Versicherungsschutzes muss man jedoch in den einzelnen Bedingungen der jeweiligen Anbieter nachlesen – Musterbedingungen, die für eine gewisse Vergleichbarkeit der Bedingungen sorgen würden, gibt es in der VSV leider nicht.

 

Praktische Hinweise für den Umgang mit der VSV:

Die VSV hat Schnittstellen zu zwei anderen Versicherungsarten: zur Cyberversicherung, also vor allem zur Absicherung gegen Cyberangriffe, etc., weshalb es mittlerweile bereits Kombiprodukte gibt, die den Versicherungsschutz beider Sparten zusammenfassen.

Und sie steht weiters in einer gewissen Nähe zur D&O-Versicherung, die vorsätzliches Handeln von versicherten Personen ausschließt, während die VSV dies – mit gewissen Einschränkungen – eben nicht tut.

Wer sich mit der VSV auseinandersetzen möchte, sollte diese beiden anderen Versicherungsarten mit im Blick haben oder sich entsprechend beraten lassen.

 

Und nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass die Vertrauensschadenversicherung nur ein zusätzliches Absicherungsinstrument gegen vorsätzlich begangene unternehmens-schädigende Handlungen ist, aber kein valides Risikomanagement und internes Kontrollsystem ersetzen kann.

 

 

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