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Die Veranstaltungsausfallversicherung

Ein geplatztes Event, z.B. ein abgesagtes Konzert, ist für die Besucher eine Enttäuschung, für die Veranstalter jedoch oft finanziell verheerend. Inwieweit dieses Risiko durch eine spezielle Versicherung abgedeckt werden kann, zeigt der folgende Beitrag.

Veranstaltungen boomen wie nie zuvor ! Sei es, dass es an unserer hedonistisch geprägten Erlebnisgesellschaft liegt oder daran, dass die Wirtschaft Events zunehmend als Marketinginstrument entdeckt: Tatsache ist, dass die Eventindustrie zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor geworden ist.

Um in diesem Umfeld Erfolg zu haben, müssen Veranstalter eine hohe Erlebnisqualität und spektakuläre Ereignisse bieten. Dazu braucht es Kreativität und meistens auch viel Geld.

Wenn eine Veranstaltung dann nach langer und kostenintensiver Vorbereitung ausfällt, kann das zum wirtschaftlichen Fiasko führen. Es ist daher eine geradezu existenzsichernde Vorsichtsmaßnahme des Veranstalters, sich die finanziellen Auswirkungen eines Ausfalls im Vorfeld gründlich durchzurechnen. Dazu gehört es auch, an die Absicherung durch eine Veranstaltungsausfallversicherung zu denken.

Was ist eine Veranstaltungsausfallversicherung ?

Sie ist eine reine Vermögensschadenversicherung, die ausschließlich den finanziellen Schaden durch den Ausfall absichert. Personen- und/oder Sachschäden sind nicht mitumfasst, da es dafür andere Versicherungen gibt.

Ersetzt werden die nachweislich entstandenen Kosten (Mieten, Werbekosten, etc.) und aufgrund von Verträgen noch aufzuwendenden Kosten (Rückerstattung von Eintrittsgeldern, etc.); weiters die Mehrkosten bei Änderungen in der Durchführung. Auch der entgangene Gewinn kann wahlweise mitversichert werden.

Was versteht man unter einem Veranstaltungsausfall ?

Wenn eine Veranstaltung

  1. ausfällt, oder
  2. abgebrochen werden muss, oder
  3. nicht in der ursprünglich geplanten Form durchgeführt werden kann, weil sie entweder eingeschränkt, zeitlich verschoben oder räumlich verlegt werden muss,

tritt der Versicherungsfall ein.

Welche Ursachen für den Ausfall sind versichert ?

Versicherbar sind 3 Ursachen- bzw. Ereignissbereiche, entweder einzeln oder in beliebiger Kombination:

     1) Deckungsform A (auch „Grunddeckung ohne Personenausfall“ genannt):

In Österreich ist es Usus, dass der Veranstalter die einzelnen Ereignisse ausdrücklich angibt, gegen die er versichert sein möchte. Das kann die plötzliche Unbenützbarkeit der Veranstaltungsstätte, ein irreparables technisches Gebrechen, allgemeiner Stromausfall, Staatstrauer oder weiß der Kuckuck was sein. Der Phantasie sind grundsätzlich keine Grenzen gesetzt – ob der Versicherer alle gewünschten Ereignisse akzeptiert, steht auf einem anderen Blatt.

Anders sieht diese Deckungsform üblicherweise bei deutschen und englischen Anbietern aus. Hier ist eine sog. Allgefahrendeckung der Regelfall, d.h. jedes Ereigniss außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters ist versichert, es sei denn, es ist explizit ausgeschlossen.

     2) Deckungsform B (auch „Personenausfall“ genannt):

Ein ausverkauftes Lady Gaga-Konzert ohne Lady Gaga ist der Alptraum eines jeden Konzertveranstalters. Wenn der Star einer Veranstaltung durch Unfall, Krankeit oder Tod ausfällt (optional sind z.B. auch Flugverspätungen möglich), kommt diese Deckungsform zur Anwendung.

Zu beachten ist, dass eine korrekte Beantwortung der Fragen zum Gesundheitszustand des zu versichernden Stars eine entscheidende Rolle spielt.

     3) Deckungsform C (oder „Wetterausfall“)

Die Durchführung von Freiluftveranstaltungen hängt vom Wetter ab. Oft beschränkt sich der Versicherungsschutz auf eine reine Regenversicherung. Andere Witterungseinflüsse sind ebenfalls versicherbar.

Die genaue Definition, was als ersatzpflichtiges Wetterereignis gilt (z.B. Regen ab einer bestimmten Niederschlagsmenge), muss bei Vertragsabschluss festgelegt werden.

Was ist noch zu beachten ?

Während die Obliegenheiten kaum Überraschungen bergen, sind die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen recht speziell, insbesondere die, die den Personenausfall betreffen. Es ist sehr zu empfehlen, einen Blick hinein zu werfen, zumal die gängigen Bedingungen, zumindest die österreichischen, ohnehin erstaunlich kurz sind.

Problematisch sind übrigens die Fälle, in denen Künstler Falschangaben über ihren Gesundheitszustand machen. Dieses Problem ist versicherungsvertraglich kaum zu lösen, sondern bedarf einer Regelung im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Künstler.

Tipps für die Praxis:

Die Versicherung muss rechtzeitig vor Versicherungsbeginn beantragt werden. Die Fristen sind nicht in Stein gemeißelt, aber zumindest 4 Wochen vorher sollten es schon sein. Stressfreier ist es, wenn man die Sache früher angeht.

Es gibt leider nur wenige Versicherer in  Österreich, die Veranstaltungsversicherungen anbieten, weshalb gern grenzüberschreitend nach Anbietern gesucht wird. Da die Prämien nicht gerade billig sind, sollte man keinesfalls gleich den nächstbesten Anbieter nehmen, sondern nach Möglichkeit unbedingt Vergleichsofferte einholen.

Diese Versicherungsart ist kein fertiges Produkt von der Stange, sondern reines Individualgeschäft. Das heißt, man spricht mit Profis aus der Fachabteilung über den gewünschten Versicherungsschutz. Wenn man auf Augenhöhe verhandeln und alle Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen will, wird es vielfach ohne spezialisierte Beratung nicht funktionieren.

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