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Vereinshaftpflicht­versicherung: Optimaler Schutz durch Risikoanalyse

Rund 120 000 Vereine gibt es in Österreich! Noch viel zahlreicher sind die Menschen, die ehrenamtlich in Vereinen engagiert sind und einen wertvollen Beitrag zu einer lebendigen Zivilgesellschaft leisten.
Vereine sind aber auch juristische Personen, für die spezielle Rechtsvorschriften gelten.

Grundzüge der Haftung von Vereinen und Vereinsorganen:

Diese Vorschriften finden sich hauptsächlich im Vereinsgesetz (VerG 2002). Hier werden unter anderem auch eine Haftung des Vereins und die persönliche Haftung der Vereinsfunktionäre normiert, die beide nicht ernst genug genommen werden können. Vereinsfunktionäre sind jedenfalls angehalten, ihre Aufgaben gewissenhaft und sorgfältig wahrzunehmen. Wenn sie dagegen verstoßen, können sie dem Verein, aber auch außenstehenden Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig werden.
Es gibt zwar seit einigen Jahren eine Haftungserleichterung für ehrenamtlich tätige Vereinsfunktionäre, aber diese kommt nur unter bestimmten Umständen zum Tragen.

Natürlich können Funktionäre ihr Haftungsrisiko durch einzelne Vorsichtsmaßnahmen verringern. Ganz ausschalten lässt es sich jedoch kaum, weshalb ein entsprechender Versicherungsschutz sehr zu empfehlen ist.

Vereinshaftpflichtversicherung:

Sie ist leider nicht mehr so simpel, wie sie noch vor einigen Jahren war. Einerseits enthielt die letzte Vereinsrechtsnovelle interpretationsbedürftige Auflagen zur Vereinshaftpflichtversicherung, was zur Folge hatte, dass sie von den Versicherern in den Vertragsbedingungen nicht einheitlich umgesetzt wurden. Die Vergleichbarkeit der Bedingungen hat darunter stark gelitten.
Andererseits gab es in der Vereinshaftpflicht immer schon Themen, die einer eindeutigen Klärung bedurft haben.

Folgende Punkte sollten z.B. unbedingt näher erörtert und konkretisiert werden:

  • Art und Umfang der mitversicherten Vereinsveranstaltungen
  • Gibt es wirtschaftliche Tätigkeiten des Vereins bzw. Beteiligungen an gewinnorientierten Unternehmen und inwieweit können sie in der Vereinshaftpflicht berücksichtigt werden?
  • Sind nur unentgeltliche oder auch entgeltliche Tätigkeiten von Vereinsfunktionären versichert?
    • Gibt es Aufwandsentschädigungen, die die Unentgeltlichkeit gefährden können?
  • Sind sämtliche Vereinsaktivitäten in den Statuten angeführt sind oder müssen sie aktualisiert werden?
    • Der Versicherungsschutz beschränkt sich zumeist auf statutengemäße Tätigkeiten, weshalb unvollständige Statuten zu Deckungsproblemen führen können.
  • Genügt eine Vereinshaftpflichtversicherung oder ist zusätzlich eine D&O-Versicherung notwendig?
    • Wenn größere Versicherungssummen benötigt werden oder wenn Ansprüche des Vereins an die Funktionäre mitversichert sein sollen, ist eine D&O unerlässlich.

Diese kleine Auswahl von Risikofragen zeigt, dass eine Haftpflichtversicherung ohne eine vorherige fundierte Risikoanalyse wenig Sinn hat. Vereinsfunktionäre sollten dies im eigenen Interesse bedenken und sich genügend Zeit dafür nehmen. Eine wirksame Absicherung ist anders leider nicht zu haben.

 

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