Seit 1.1.2020 sind die neuen Incoterms2020 in Kraft, die die alten aus dem Jahr 2010 ersetzen.
Die Incoterms 2020 bringen einige Anpassungen an internationale Handelspraktiken – siehe die wichtigsten Änderungen auf der Website der Internationalen Handelskammer, der ICC Austria.
Eine Änderung betrifft übrigens den Versicherungsbereich.
Bei den Klauseln CIP und CIF bestand bisher die Verpflichtung, lediglich eine Mindestdeckung gemäß ICC Form C für die Transportversicherung abzuschließen. Mit den neuen Incoterms 2020 muss der Verkäufer nun bei CIP für den weitergehenden Schutz gemäß Form A sorgen, der der vollen Deckung (Allgefahrendeckung) in den Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungsbedingungen (AÖTB) entspricht.