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Asbest: Kein Ende der Gefahren

Der aktuelle Präventionsschwerpunkt der AUVA „Gib Acht, Krebsgefahr !“ liegt in der Information und Bewusstseinsbildung rund um krebserzeugende Arbeitsstoffe. Damit rückt auch Asbest wieder in den Blickpunkt – ein Material, das auch die Versicherungswirtschaft intensiv beschäftigt hat.

Von der Wunderfaser …

Es war einmal eine Mineralienart, die kannten bereits die alten Griechen. Ihrer hervorragenden Eigenschaften wegen nannten sie sie „asbestos“ („unvergänglich“). Unbrennbar, hitzebeständig, wärmedämmend, chemisch beständig, dazu eine hohe Zugfestigkeit und gleichzeitig elastisch. Außerdem kommt Asbest in der Natur vor und ist billig zu gewinnen.

Eine derartige Kombination macht dieses „Material der tausend Möglichkeiten“ geradezu perfekt für eine Vielzahl technischer Anwendungen. Sie erreichten ihren Höhepunkt im 20. Jahrhundert, als die „Wunderfaser“ in über 3000 verschiedenen Produkten steckte – von Blumenkisten über Bodenbeläge und Dachplatten bis hin zu diversesten Isolierungen.

… zur Katastrophe

Asbest hat jedoch eine weitere Eigenschaft, und die ist tödlich. Bei der Asbestverarbeitung werden winzig kleine Fasern freigesetzt, die einen Staub bilden. Dieser Asbeststaub gelangt beim Einatmen unweigerlich in die Lunge und kann dort nicht abgebaut werden. Ständige Gewebereizung durch die spitzen Fasern führt dann in vielen Fällen zu einer Lungenfibrose (Asbestose) und später oft auch zu Lungenkrebs.

Bereits 1898 wies ein englischer Fabrikinspektor erstmals auf die Gesundheitsschädlichkeit von Asbest hin. Es dauerte aber Jahrzehnte, bis das Gefahrenpotential in seiner ganzen Dimension erkannt wurde. Die Hauptursache dafür war sicherlich die lange Latenzzeit zwischen erstmaliger Asbestexposition und dem Auftreten von Krankheitssymptomen. Dazwischen können Jahrzehnte liegen. Da durch Nikotinkonsum das asbestbedingte Krebsrisiko obendrein um das 50fache erhöht wird, wird die Erkennbarkeit der kausalen Zusammenhänge zusätzlich erschwert.

Nicht zu übersehen ist auch, dass es ein einheitliches Asbestrisiko strenggenommen nicht gibt, sondern zu differenzieren ist in unterschiedlich gefährliche Asbestarten (Weiß- und Blauasbest) und verschiedene Asbestnutzungen. Gebundene Fasern z.B. in Zement sind weniger gefährlich als schwach gebundene Fasern, die z.B. in Isolierungen vorherrschen.

Dass sich ein massiver Lobbyismus der Asbestindustrie die Schwierigkeiten bei der Erkennung der Kausalitäten zunutze gemacht und die Gefahren lange Zeit kleingeredet hat, darf der Vollständigkeit halber nicht unerwähnt bleiben.

Trotzdem wurden die Beweise für die Gefährlichkeit von Asbest im Laufe der Zeit immer erdrückender, sodass auch die Politik zum Handeln gezwungen wurde und Asbestverbote verhängte: 1990 in Österreich, 1993 in Deutschland und 2005 in der gesamten EU.

Arbeitnehmerschutz

Die Verbote stoppten zwar den weiteren Einsatz von Asbest, konnten aber den bereits massenhaft verbauten Asbest nicht in Luft auslösen. Asbestgefährdungen blieben deshalb bestehen –bis in unsere Gegenwart. Noch heutzutage werden infolge der erwähnten Latenzzeit Berufskrankheiten gemeldet, die vor langer Zeit durch Asbest verursacht wurden.

Dazu kommen immer auch neue Expositionen, wenn bei Sanierungsarbeiten z.B. an Dächern auf asbesthaltige Baumaterialien gestoßen wird.

Es ist daher nur folgerichtig, dass Asbest im Arbeitnehmerschutz im Zusammenhang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, besonders aber in der dazu ergangenen detaillierten Grenzwerteverordnung (GKV) einen prominenten Platz hat. Da Asbest seine schädigende Wirkung bereits in kleinen Mengen entfalten kann („Schon eine Faser kann töten“), gibt es für ihn keine MAK-, sondern nur TRK-Werte. Zu den technischen Maßnahmen bei akuter Asbestexposition finden sich detaillierte Vorschriften, die im Wesentlichen alle darauf abzielen, Asbeststaubentwicklung nach Möglichkeit zu verhindern oder zumindest drastisch zu minimieren. Es liegt deshalb auf der Hand, warum z.B. das Schneiden von Asbestzementplatten mit der Trennscheibe verboten ist !

Versicherungen:

Erstaunlich früh, bereits im Jahr 1918 weigerte sich die amerik. Prudential Insurance Company, Lebensversicherungen für Asbestarbeiter anzubieten.

Davon abgesehen dauerte es noch sehr lange, bis auch die Versicherungsbranche konkrete Maßnahmen zum Umgang mit Asbestrisiken ergriff. Akut wurde der Handlungsbedarf im Zusammenhang mit den gewaltigen Haftungsrisiken, nachdem in den USA seit den 1980er Jahren rd. 600.000 Schadenersatzklagen gegen Asbesthersteller und –verarbeiter eingebracht worden waren und infolgedessen nahezu die gesamte Asbestindustrie, darunter der weltweit größte Hersteller Johns Manville, in die Insolvenz gerieten.

Die Uferlosigkeit der möglichen Schadenersatzansprüche und die sog. Spätschadenproblematik erzwangen die Lösung in Form eines Asbestausschlusses, der um die Jahrtausendwende in sämtliche Haftpflichtversicherungsbedingungen in Österreich sowie Deutschland aufgenommen wurde und mittlerweile auch in sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zu finden ist.

Wer heutzutage Versicherungsschutz für Asbestschäden möchte, weil er das z.B. als Dachdecker bei Sanierungsarbeiten braucht, wird es schwer haben, einen Anbieter zu finden. Trotzdem lassen sich immer wieder individuelle Lösungen erzielen.

 

 

 

 

 

 

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