Diese Versicherungsart ist bei Veranstaltungen, egal, ob groß oder klein, sehr oft eine unverzichtbare Absicherung. Bei ihr tut sich zwar in der Regel nicht viel am Markt, aber hin und wieder gibt es doch Neuigkeiten oder Themen, die an Aktualität gewinnen. Ein paar davon wollen wir hier vorstellen.
Anbieter werden weniger:
Erst vor ein paar Wochen hat der bisher größte rein österreichische Anbieter von Veranstaltungsausfallversicherungen entschieden, dieses Geschäft ab sofort nicht mehr zu zeichnen. Andere österreichische Versicherer waren hier seit Jahren schon sehr zurückhaltend und es ist wenig wahrscheinlich, dass sich das jetzt ändern wird. Veranstalter werden deshalb ab nun über die Grenzen zu unserem Lieblingsnachbarn schauen müssen, wenn sie diese Versicherung benötigen.
Deutschland war zwar auch bisher schon ein bedeutender Marktplatz für diese Versicherungsart, aber für viele österreichische Veranstalter wird das trotzdem Neuland sein. Sie werden sich mit vielleicht weniger bekannten Anbietern, mit nicht-austrifizierten und ungewohnten Vertragsbedingungen und Ähnlichem herumschlagen müssen. Ohne qualifizierte Beratung wird die Beschaffung des richtigen Versicherungsschutzes sicherlich schwieriger werden.
Konsequenzen aus dem Katastrophenwetter:
Wenn von Wetterversicherungen die Rede ist, ist meist die Regenversicherung und vielleicht noch die Sturmversicherung gemeint.
Der September 2024 in Österreich hat aber gezeigt, dass die witterungsbedingten Ausfallgründe bei Events vielfältig sein können. Eine reine Regenversicherung, die Schutz bietet, wenn eine im Vorhinein vereinbarte Niederschlagsmenge pro Quadratmeter in einem bestimmten Zeitfenster am Veranstaltungstag erreicht bzw. überschritten wird, stellt oftmals keine ausreichende Absicherung dar.
Veranstalter sollten wissen, dass man sich deutlich umfassender gegen witterungsbedingte Schadenereignisse versichern kann, sei es gegen Hochwasser, Absagen durch Katastrophenwarnungen von Behörden, die witterungsbedingte Nichtbenützbarkeit von Veranstaltungsstätten oder Ähnliches. Um hier den passenden Schutz gegen die speziellen Wetterrisiken einer Veranstaltung zu finden, der gleichzeitig nicht zu viel Geld kostet, wird qualifizierte Beratung unverzichtbar sein.
Welche Personen müssen ausfallen, damit ein Event abgesagt wird ?:
Versicherungsschutz für Personenausfall bedeutet in der Praxis üblicherweise, dass z.B. Musiker oder ähnliche Personen abgesichert sind, wenn sie krankheits- oder unfallbedingt ausfallen und die Veranstaltung deshalb abgesagt werden muss. Gibt es solche Personen jedoch nicht, könnte man meinen, dass dann auch kein Personenausfallsrisiko besteht. Aber stimmt das ?
Nicht wenige Veranstaltungen hängen ganz wesentlich von einer einzigen Person ab, die das Event organisiert und sämtliche nötigen Kontakte, die Ideen und auch die Energie hat, es durchzuziehen. Sollte diese Person gesundheitsbedingt ausfallen und das Zustandekommen der Veranstaltung deshalb scheitern, ist es sehr hilfreich, wenn dieses Risiko rechtzeitig erkannt und mit einer Veranstaltungsausfallversicherung abgesichert wurde.