Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haben ihre beruflichen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes wahrzunehmen – sie haften persönlich unbeschränkt, wenn sie diese Pflichten verletzen und dadurch Vermögensschäden am eigenen Unternehmen verursachen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Dritte ihre Ansprüche direkt gegenüber den Organen der Gesellschaft geltend machen.
Gerade in Krisenzeiten ist das Thema „Managerhaftung“ von eminenter Bedeutung. Eine individuelle Absicherung durch Managerhaftpflicht-Versicherungen (D&O) oder Managerrechtsschutz-Versicherungen wird auch für KMU´s immer mehr zum Thema.
Sicherheitsfachkräfte, Brandschutzbeauftragte, etc. laufen ständig Gefahr, im Katastrophenfall zur Verantwortung gezogen zu werden – die Absicherung ihrer straf- und zivilrechtlichen Risiken liegt in ihrem ureigensten Interesse und resultiert zudem auch aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.